Kostenerstattung durch die Krankenkasse.
Erstsitzung:
- mit ausführlichem Eingangsgespräch (150 min): 200,00 €
- Jede angefangene viertel Stunde 20,00 €
Sie können die Kosten in bar, mit EC, Visa oder MasterCard begleichen.
Kostenerstattung durch die Krankenkasse.
Sie können die Kosten in bar, mit EC, Visa oder MasterCard begleichen.
Sie können die Kosten in bar, mit EC, Visa oder MasterCard begleichen.
Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als “Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)“. Der BFH stellt in der Begründung für ein Urteil vom 6.4.1990 ausdrücklich fest, dass die Kosten „für die Konsultation von Ärzten und anderen, zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Personen, sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen“ unter die Krankheitskosten fallen, die als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können.
Bis 48 Stunden vorher kostenlos
48 bis 24 Stunden vorher 50 % des Sitzungspreises. Ab 24 Stunden vorher 100 % des Sitzungspreises.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Erstterminen eine Anzahlung von 50 % des Sitzungspreises fällig ist.
Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.