Kostenerstattung durch die Krankenkasse.
Erstsitzung:
- ausführliches Erstgespräch inkl. Hypnose/EMDR (150 Min.) 250,00 €
- jede weitere angefangene viertel Stunde 25,00 €
Sie können die Kosten in bar, mit EC, Visa oder MasterCard begleichen.
Kostenerstattung durch die Krankenkasse.
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Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als “Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)“. Der BFH stellt in der Begründung für ein Urteil vom 6.4.1990 ausdrücklich fest, dass die Kosten „für die Konsultation von Ärzten und anderen, zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Personen, sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen“ unter die Krankheitskosten fallen, die als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Erstterminen gegebenfalls eine Anzahlung von 50 % des Sitzungspreises fällig ist.
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